Zahlungsaufforderung

Vielfach werden Zahlungsaufforderungen und Mahnschreiben der Gläubiger von dem Schuldner ignoriert oder nicht genügend beachtet. In vielen Fällen lässt erst eine Zahlungsaufforderung durch einen Rechtsanwalt den Schuldner erkennen, dass die Einziehung der Forderung ernsthaft betrieben wird.

Hierzu begründen wir Ihren Anspruch kurz in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und fordern den Schuldner auf, die offene Forderung innerhalb einer angemessenen Frist zu begleichen. Mit diesem Schreiben stellen wir dem Schuldner auch gleich die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Rechnung.

Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen ?

Ist eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche erforderlich und liegt der Wert der Forderung über 5.000,00 €, ist das Landgericht zuständig. Bei Verfahren vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, d.h. der Gläubiger muss sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Ein Inkassounternehmen kann die Vertretung daher nicht übernehmen.

Wurde zunächst ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der Forderung beauftragt, läuft der Gläubiger Gefahr, auf diesen Kosten sitzenzubleiben. Nach Rechtsprechung des BGH sind nämlich die Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands außergerichtlich oder im Mahnverfahren anfallen, neben den Kosten eines Rechtsanwalts in einem gerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Es empfiehlt sich daher, gleich einen Rechtsanwalt mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen. 

Titulierung der Forderung

Grundsätzlich verjähren Ansprüche gemäß § 195 BGB in drei Jahren. Um dies zu verhindern, ist eine Titulierung der Forderung, also eine besondere Feststellung der Schuld durch ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis, in der der Schuldner sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, erforderlich. Aus einem Titel kann 30 Jahre vollstreckt werden!

Notarielles Schuldanerkenntnis

Wird die geltend gemachte Forderung vom Schuldner nicht bestritten, und ist er bloß nicht in der Lage, die Forderung in nächster Zeit zu begleichen, kann ein kostengünstiger Weg die Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses sein. Ein solches Anerkenntnis hat den Vorteil, dass es in kürzester Zeit erfolgen und so ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden kann.

Mahnverfahren

Ein weiteres Mittel zur Titulierung der Forderung stellt das gerichtliche Mahnverfahren dar, welches in der Praxis eine häufige Anwendung findet, da es ein geeignetes Mittel sein kann, eine Geldforderung auf relativ einfache, schnelle und kostengünstige Weise durchzusetzen. Das gerichtliche Mahnverfahren endet mit dem Erlass eine Vollstreckungsbescheides, aus dem nach Rechtskraft die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Zahlungsklage

Die Forderung kann auch direkt im Wege der Klage durchgesetzt werden. Zu einem Gerichtsverfahren kommt es auch, wenn der Schuldner einer im Mahnverfahren geltend gemachten Forderung widerspricht oder gegen den dort erlassenen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt. Der Anspruch ist in besonderer Form zu begründen und unter Beweis zu stellen. 

Zwangsvollstreckung

Leistet der Schuldner trotz eines rechtskraftigen Titels keine Zahlung, muss die Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden. Dies kann durch die Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers oder eine Forderungspfändung (z.B. Lohn- oder Kontopfändung) durch das Vollstreckungsgericht erfolgen.

Ratenzahlungsvereinbarung

Ist der Schuldner zahlungswillig aber nicht in der Lage, die Forderung in einer Summe zu begleichen, kann eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden. Es wird ein Zahlungsplan (Höhe und Fälligkeit der Raten) aufgestellt und die Folgen eines Zahlungsverzuges (z.B. sofortige Fälligkeit der noch offenen Restforderung) geregelt. Gemäß § 367 BGB werden Zahlungen grds. zuerst auf die Kosten und sodann auf die angefallenen Zinsen verrechnet. Wir übernehmen für Sie die genaue Abrechnung und überwachen die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung.

Insolvenzantrag

Handelt es sich bei dem Schuldner um einen Unternehmer, besteht die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen. Der Schuldner wird auf diesem Wege zur Zahlung gezwungen, sofern er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Unternehmen und somit dessen zwangsweise Abwicklung verhindern möchte. 

 

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