Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Wir unterstützen Sie bei der Regulierung Ihres Unfallschadens

Der Verursacher des Unfalls ist dem Geschädigten zum Schadenersatz verpflichtet. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Typische erstattungsfähige Schäden sind z.B.:

  • Reparaturkosten
  • Heilungs- und Behandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Abschleppkosten
  • Nutzungsausfall/Mietwagenkosten
  • Wertminderung/merkantiler Minderwert
  • Wiederbeschaffungsaufwand
  • Gutachterkosten

Die Schadenersatzpflicht des Verursachers erfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung, also auch die Rechtsanwaltskosten, die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung direkt übernommen werden.

Gerne übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung des Unfallschadens. Wir prüfen alle in Betracht kommenden Ansprüche und machen diese gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend.

Übersenden Sie uns für eine schnelle Mandatsübernahme den ausgefüllten

sowie die Ihnen vorliegenden Unterlagen.

 

Für eine schnelle und effektive Schadenregulierung


Telefon: 030 – 881 40 40
Telefax: 030 – 882 59 17
E-Mail: mail@kanzlei-schwerdtner.de
Web: www.kanzlei-schwerdtner.de


 
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