Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen eine kurze Orientierungshilfe für die richtige Verhaltensweise bei einem Verkehrsunfall geben:

  • Sichern Sie die Unfallstelle!

Warnblinklicht einschalten

Warndreieck gut sichtbar ca. 100m (auf Autobahnen 200m) vor der Unfallstelle platzieren

  • Muss die Polizei verständigt werden?

Bei Bagatellunfällen ist eine Benachrichtigung der Polizei nicht erforderlich - und auch nicht besonders gern gesehen. Die Polizei muss jedoch gerufen werden, wenn Personen verletzt wurden, Alkohol und Drogen im Spiel sein könnten, ein gewerbliches Fahrzeug in den Unfall verwickelt ist oder der Unfallhergang unklar und streitig ist.

  • Beweissicherung

Falls die Polizei nicht verständigt wird, sollten Sie eine umfangreiche Beweissicherung vornehmen.

Notieren Sie Namen und Adressen der Beteiligten, das polizeiliche Kennzeichen der Fahrzeuge sowie Zeit und Ort des Unfalls.

Halten Sie Ausschau nach Zeugen des Vorfalls. Notieren Sie deren Namen und Kontaktdaten.

Fertigen Sie Fotos vom Unfallgeschehen (Standort der Fahrzeuge, Schäden, etc.).

Fertigen Sie eine Unfallskizze an.

Bei geringfügigen Schäden darf der Verkehr nicht unnötig beeinträchtigt werden. Die Fahrzeuge sollten daher möglichst schnell - z.B. an den Straßenrand - verbracht werden.

  • Melden Sie den Unfall den Haftpflichtversicherungen!

Ist die Versicherung nicht bakannt, weil z.B. ein parkendes Auto in den Unfall verwickelt ist, kann eine entsprechende Auskunft beim Zentralruf der Autoverscherer (Tel: 0180 - 25026) eingeholt werden.