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Ehewohnung

Wie die Aufteilung des Hausrats erfolgt eine Zuweisung der Ehewohnung durch das Familiengericht nur auf Antrag. Das Gericht entscheidet, wer den Mietvertrag fortsetzt und wer daraus entlassen wird.



Leibnizstr. 59 - 10629 Berlin
Tel: 030 - 881 40 40 - Fax: 030 - 882 59 17
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