In den nachfolgenden Ausführungen möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über das Verkehrsrecht geben. Diese Informationen können eine fachliche Beratung nicht ersetzen. Zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen im konkreten Einzelfall empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite.

Das Verkehrsrecht unterscheidet das Verkehrszivilrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsstrafrecht.

Verkehrszivilrecht

Jährlich ereignen sich in Deutschland ca. 2,5 Mio. polizeilich erfasste Verkehrsunfälle

Nach der rechtlichen Definition ist ein Verkehrsunfall ein plötzliches Ereignis im Verkehr, in welchem sich ein verkehrstypisches Schadenrisiko realisiert und unmittelbar zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt.  

Tipps für die richtige Verhaltensweise bei einem Verkehrsunfall

Das Verkehrszivilrecht betrifft die Rechtsbeziehungen der Beteiligten, insbesondere der Schadenersatzansprüche wegen Personen- und Sachschäden.

Der Verursacher des Unfalls ist dem Geschädigten zum Schadenersatz verpflichtet. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Typische erstattungsfähige Schäden sind z.B.:

  • Schadenersatz (Heilungs- und Behandlungskosten, Reparaturkosten, Abschleppkosten, etc.)
  • Schmerzensgeld
  • Wertminderung (merkantiler Minderwert)
  • Gutachterkosten
  • Kostenpauschale
  • Rechtsanwaltskosten

Auch können durch einen Verkehrsunfall Dritte einen mittelbaren Schaden erleiden, z.B. durch den Wegfall eines Unterhaltsverpflichteten.

Der Geschädigte kann sich für die Schadenregulierung direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden, sog. Direktanspruch.

Wir ünterstützen Sie bei der

Regulierung Ihres Unfallschadens!

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört im weiteren Sinne zum Strafrecht und wird auch als Verwaltungunrecht bezeichnet. 

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße vorsieht, § 1 OWiG.

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten obliegt den Verwaltungsbehörden. Erst nach einem Einspruch des Betroffenen gegen eine verhängte Geldbuße wird ein Verfahren bei den Strafverfolgungsbehörden eingeleitet.

Die bekanntesten Ordnungswidrigkeiten sind die Verkehrsordnungswidrigkeiten, mit denen es nahezu jeder Autofahrer schon einmal zu tun hatte, sei es wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, dem Überfahren einer roten Ampel oder einem Parkverstoß.

In diesem Zusammenhang wird von den Verkehrsteilnehmern das deutsche Verkehrszentralregister, die sog. "Verkehrssünderkartei" in Flensburg und ihrem Punktesystem gefürchtet. Im Internet können sie unter www.kba.de ihren Punktestand anfordern.

Die Höhe der zu verhängenden Bußgelder und Punkte richtet sich nach dem jeweils gültigen Bußgeldkatalog.

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstraftaten sind Straftaten mit Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Boden, insb.:

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten, § 316 StGB
  • Vollrausch, § 323a StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
  • unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
  • Kennzeichenmißbrauch, § 22 StVG
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz, § 6 PflVG